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Nominee-Services

Wenn Sie einfach lieber im Hintergrund agieren wollen und keine Absichten haben für schlechtere Zeiten mit einem Vermögensschutz und einem Treuhänder zu planen, sondern nur jemanden über den Sie offiziell Ihre Firma laufen lassen wollen, dann ist ein Nominee eine sehr effektive und auch preisgünstige Möglichkeit dies zu bewerkstelligen.

Ein "Nominee" läßt Sie für eine bestimmte Zeit seinen Namen und (falls vorhanden) seine Kreditwürdigkeit nutzen, damit Sie offiziell weder den Posten des Geschäftsführers und/oder des Gesellschafters ausüben müssen.

Aufgrund langjähriger Erfahrung unserer Nominees wäre es falsch diese Tätigkeit mit einem "Strohmann" zu vergleichen. Zwar überläßt Ihnen ein Nominee alle geschäftlichen Entscheidungen, aber er wird dabei immer noch seiner weitreichenden Verantwortung gerecht werden wollen, die ihm das deutsche GmbHG auferlegt. Das heißt er wird es nicht zulassen, dass Sie die Gesellschaft unkontrolliert beispielsweise in eine Insolvenz schlittern lassen.

Aufgrund haftungsrechtlicher Risiken des deutschen GmbH-Gesetzes erfordert die Tätigkeit des Nominee in Deutschland eine weitaus höhere Aufmerksamkeit und Kontrolle als in anderen Ländern.

Diese Verantwortung ist besonders intensiv bei deutschen Geschäftsführerbestellungen und auch bei der Übernahme entsprechender Eigentumsverhältnisse.

Aus diesem Grund ist die Bestellung eines Nominee in Deutschland bei uns kostenintensiver als wenn Sie einen Nominee in England oder Irland oder in Hong Kong einsetzen.

In der Regel wird ein Nominee lediglich im Handelsregister eingetragen sein und keinen Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen. Trotzdem kann es im Einzelfall erforderlich für ihn sein zumindest auf das Bankkonto sehen zu können um den Cashflow einer Gesellschaft verfolgen zu können.

Begrenzte Tätigkeiten wie die Beantragung eines Gewerbes oder die Eröffnung eines Bankkontos sind möglich, sind aber prinzipiell eine Sache individueller Absprachen, und werden dann auch immer separat abgerechnet.

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